Zur Übersicht
Energienebenkosten

Ausschüttung von Überschüssen aus dem RLM-Bilanzierungsumlagekonto. Wer profitiert davon?

17. März 2025

Im Herbst 2024 wurde von der Trading Hub Europe GmbH (THE) erstmalig eine Ausschüttung von Überschüssen angekündigt. Theoretisch profitieren alle RLM-Endverbraucher von der Ausschüttung. Praktisch jedoch müssen Unternehmen mit externen Bilanzkreisverantwortlichen nun prüfen, ob ein Anspruch an dieser Ausschüttung besteht - und aktiv werden.


Ursache und Umfang der Ausschüttung.

Konkret handelt es sich bei den angekündigten Ausschüttungen um Überschüsse gemäß GaBi Gas 2.0, die im Gaswirtschaftsjahr 2023/2024 erwirtschaftet wurden. Innerhalb der Umlageperiode Oktober 2023 bis September 2024 ist zum ersten Mal ein Überschuss zustande gekommen. Als Ursache dafür werden unter anderem eine stabile Situation im Gasmarkt genannt. Dieser Überschuss beschränkt sich zudem auf die RLM-Bilanzierungsumlage, während im Bereich der SLP-Bilanzierungsumlage sowie dem Konvertierungskonto hingegen keine Verrechnung stattfindet.

Hintergrund der Ankündigung ist die Verpflichtung von Marktgebietsverantwortlichen (Trading Hub Europe (THE) für den deutschen Gasmarkt), die in einer Umlageperiode entstandenen Überschüsse entsprechend auszuschütten. Es werden 0,2108 ct/kWh für die bilanzrelevanten RLM-Ausspeisemenge ausgeschüttet, das entspricht insgesamt knapp 1 Milliarde Euro.  

Folgend wurde mit Veröffentlichung von Entgelten und Umlagen für die seit Oktober 2024 laufende Umlageperiode die RLM-Bilanzierungsumlage, sowie auch die SLP-Bilanzierungsumlage auf 0 EUR/MWh festgelegt. Das gleiche gilt für die Konvertierungsumlage und das Konvertierungsentgelt. Das VHP-Entgelt liegt bei 0,00198 EUR/MWh.

Voraussetzungen für Anspruch auf die Ausschüttungen.

Grundsätzlich laufen die Ausschüttungen in zwei Schritten. Zuerst erhalten in der Überschussperiode tätige Bilanzkreisverantwortliche eine Auszahlung in Höhe der in dem Zeitraum geleisteten RLM-Bilanzierungsumlage. Im Falle weiterer Überschüsse, werden diese an Bilanzkreisverantwortliche gemäß der jeweiligen RLM-Menge in der Überschussperiode verrechnet.

Abhängig von vertraglichen Regelungen können Erdgaskunden Anspruch auf Weitergabe der Auszahlungen haben, wenn in der Umlageperiode Gasmengen bezogen wurden. Um diesen Anspruch wahrzunehmen, ist eine individuelle Prüfung notwendig. Sollte dabei festgestellt werden, dass ein Anspruch auf Weitergabe besteht, sollte das Unternehmen proaktiv auf den Lieferanten/ Bilanzkreisverantwortlichen zu gehen. Besteht kein Anspruch auf Weitergabe oder ist die Vertragsbasis nicht eindeutig, lohnt eine rechtliche Prüfung bzw. außerordentliche Abstimmung mit den Lieferanten/ Bilanzkreisverantwortlichen. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.  

enplify - Ihr Partner für energiewirtschaftliche Kostenoptimierung. 

Bei der energiewirtschaftlichen Prüfung des Anspruchs auf Ausschüttung unterstützt enplify Sie von Anfang an. Als Ihr Partner für Energiekostenoptimierung steht enplify an Ihrer Seite.

enplify steht für weitreichende Energiekostenoptimierung und unterstützt Ihr Unternehmen dabei, die Energiebeschaffung effizienter zu gestalten. Mit präzisen Analysen und individuellen Strategien optimieren wir Ihre Energieprozesse und realisieren Einsparpotenziale. 

Ganzheitliche Beratung:  

Wir analysieren Ihre individuellen Anforderungen, beraten Sie transparent zu allen Themen der Energiewirtschaft. 

Unabhängige Expertise:  

Als unabhängiger Dienstleister sind wir ausschließlich Ihren Interessen verpflichtet und handeln frei von Lieferanteninteressen. 

Transparente Prozesse:  

Wir legen Wert auf offene Kommunikation und transparente Prozesse, damit Sie jederzeit den Überblick behalten. 

Langfristige Partnerschaft:  

Wir begleiten und unterstützen Sie bei der kontinuierlichen Optimierung Ihrer Energiekosten.

FAQ - Häufig gestellte Fragen an unsere Experten

Wie hoch ist die Ausschüttung?

Es werden 0,2108 ct/kWh für die bilanzrelevanten RLM-Ausspeisemenge ausgeschüttet, das entspricht insgesamt knapp 1 Milliarde Euro. Die genaue Zahl wird allerdings erst festgelegt, sobald die Daten für die Umlageperiode vollständig vorliegen.

In welchem Zeitraum findet die Ausschüttung statt?

Die Ausschüttungen sind für den Zeitraum ab Februar 2025 angekündigt.

Gilt dies auch für Biogas?

Sowohl Erdgas- als auch Biogas-Bilanzkreisverantwortliche erhalten unter Erfüllung der Kriterien gleichermaßen Anspruch an den Ausschüttungen.

Kontakt

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.

Suchen Sie nach einem kompetenten Partner, der Ihrem Unternehmen zu mehr energiewirtschaftlicher Effizienz verhilft? Möchten Sie erfahren, wie enplify Sie bei Energiebeschaffung, Energienebenkosten, Green Energy und Energiecontrolling oder eben beim Thema Energiepreisbremsen entlasten kann? Dann lassen Sie uns ins Gespräch kommen. Wir freuen uns auf Sie!