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Ausschüttung von Überschüssen aus dem RLM-Bilanzierungsumlagekonto. Wer profitiert davon?
Konkret handelt es sich bei den angekündigten Ausschüttungen um Überschüsse gemäß GaBi Gas 2.0, die im Gaswirtschaftsjahr 2023/2024 erwirtschaftet wurden. Innerhalb der Umlageperiode Oktober 2023 bis September 2024 ist zum ersten Mal ein Überschuss zustande gekommen. Als Ursache dafür werden unter anderem eine stabile Situation im Gasmarkt genannt. Dieser Überschuss beschränkt sich zudem auf die RLM-Bilanzierungsumlage, während im Bereich der SLP-Bilanzierungsumlage sowie dem Konvertierungskonto hingegen keine Verrechnung stattfindet.
Hintergrund der Ankündigung ist die Verpflichtung von Marktgebietsverantwortlichen (Trading Hub Europe (THE) für den deutschen Gasmarkt), die in einer Umlageperiode entstandenen Überschüsse entsprechend auszuschütten. Es werden 0,2108 ct/kWh für die bilanzrelevanten RLM-Ausspeisemenge ausgeschüttet, das entspricht insgesamt knapp 1 Milliarde Euro.
Folgend wurde mit Veröffentlichung von Entgelten und Umlagen für die seit Oktober 2024 laufende Umlageperiode die RLM-Bilanzierungsumlage, sowie auch die SLP-Bilanzierungsumlage auf 0 EUR/MWh festgelegt. Das gleiche gilt für die Konvertierungsumlage und das Konvertierungsentgelt. Das VHP-Entgelt liegt bei 0,00198 EUR/MWh.
Grundsätzlich laufen die Ausschüttungen in zwei Schritten. Zuerst erhalten in der Überschussperiode tätige Bilanzkreisverantwortliche eine Auszahlung in Höhe der in dem Zeitraum geleisteten RLM-Bilanzierungsumlage. Im Falle weiterer Überschüsse, werden diese an Bilanzkreisverantwortliche gemäß der jeweiligen RLM-Menge in der Überschussperiode verrechnet.
Abhängig von vertraglichen Regelungen können Erdgaskunden Anspruch auf Weitergabe der Auszahlungen haben, wenn in der Umlageperiode Gasmengen bezogen wurden. Um diesen Anspruch wahrzunehmen, ist eine individuelle Prüfung notwendig. Sollte dabei festgestellt werden, dass ein Anspruch auf Weitergabe besteht, sollte das Unternehmen proaktiv auf den Lieferanten/ Bilanzkreisverantwortlichen zu gehen. Besteht kein Anspruch auf Weitergabe oder ist die Vertragsbasis nicht eindeutig, lohnt eine rechtliche Prüfung bzw. außerordentliche Abstimmung mit den Lieferanten/ Bilanzkreisverantwortlichen. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.
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Es werden 0,2108 ct/kWh für die bilanzrelevanten RLM-Ausspeisemenge ausgeschüttet, das entspricht insgesamt knapp 1 Milliarde Euro. Die genaue Zahl wird allerdings erst festgelegt, sobald die Daten für die Umlageperiode vollständig vorliegen.
Die Ausschüttungen sind für den Zeitraum ab Februar 2025 angekündigt.
Sowohl Erdgas- als auch Biogas-Bilanzkreisverantwortliche erhalten unter Erfüllung der Kriterien gleichermaßen Anspruch an den Ausschüttungen.
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