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Redispatch 2.0: Erste Anbieter übernehmen neue Pflichten für Anlagenbetreiber.
Wie bereits berichtet, erhalten Betreiber von Stromerzeugungsanlagen derzeit von ihren zuständigen Verteilnetzbetreibern Post, die darauf hinweist, dass ab dem 1. Oktober 2021 neue Vorgaben für die Bewirtschaftung von Netzengpässen gelten. Zusammengefasst werden die neuen Regelungen unter dem Begriff Redispatch 2.0.
Der zentrale Unterschied zwischen dem aktuellen und dem zukünftigen Regime ist, dass im Redispatch 2.0 der Eingriff in die Erzeugungsleistung der Anlage auf Basis von Prognosen erfolgt und deshalb zwischen den Netzbetreibern vorab abgestimmt werden kann. Mit dem Inkrafttreten des Redispatch 2.0 wird für die betroffenen Anlagenbetreiber ein neuer Prozess eingeführt. Es werden Prognosedaten über die geplante Einspeisung und die Daten der Ausfälle der betroffenen Anlagen in einem elektronischen Datenformat benötigt. Um das zu gewährleisten, gibt es zwei neue Rollen: Den Einsatzverantwortlichen (EIV) und den Betreiber der technischen Ressource (BTR). Der EIV kümmert sich um die Daten vor einer Redispatch-Maßnahme. Er übermittelt zum Beispiel die Stammdaten sowie die Prognosen der Anlage. Der BTR sendet dem betroffenen Verteilnetzbetreiber die Abrechnungsdaten nach der Redispatch-Maßnahme, so dass im Bedarfsfall der Ausfall der Anlage abgerechnet werden kann. Das neue Redispatch-Regime fordert die Durchführung aller Prozesse, einschließlich der Lieferung von Stamm- und Fahrplandaten sowie die Beschaffung der Ausgleichsenergie, rund um die Uhr an allen Tagen eines Jahres.
Diese beiden Aufgaben können entweder Anlagenbetreiber selbst oder ein Dienstleister übernehmen. Aufgrund der zeitkritischen und automatisierten Datenaustauschprozesse mit entsprechender Software, Hardware und IT-Zertifikaten empfiehlt es sich aus unserer Sicht, diese Dienstleistung an sachkundige Dritte outzusourcen. Für Erzeugungsanlagen aus dem Erneuerbaren Energien Sektor sind es in der Regel die Direktvermarkter, die diese Aufgabe übernehmen; häufig schlüpfen auch die Verteilnetzbetreiber, an deren Netz die Anlagen angeschlossen sind, in diese Rolle. Für Betreiber von industriellen BHKW-Anlagen ist das Angebot bei weitem nicht so breit aufgestellt.
Wir haben mittlerweile Dienstleister aus dem Umfeld großer Energieversorgungsunternehmen identifiziert, die (kostenpflichtig) sowohl die Rolle des EIV als auch des BTR übernehmen können. Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie an den Kontaktdaten des Anbieter interessiert sind. Aufgrund der vorgegebenen Registrierungsaufgaben, die bis zum 1. Oktober notwendig sind, wird zeitnahes Handeln empfohlen.
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