BEHG: Kompensation über EEG-Umlage immer noch unklar.
Konjunkturpaket: Energiegesamtkosten steigen trotzdem.
Neues Gutachten: Nationaler Emissionshandel verfassungswidrig?
Die FDP-Bundestagsraktion erwägt, juristisch gegen das für 2021 geplante nationale Emissionshandelssystem (nEHS) vorzugehen. Es sollen „alle Schritte in Gang“ gesetzt und eine Normenkontrollklage angestrengt werden, sagte der klimapolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Lukas Köhler, gestern in Berlin. Um eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen, müssen allerdings 25% der Bundestagsabgeordneten zustimmen. Die FDP braucht also Unterstützer, jedoch wollen sich Grüne und Linke dem Vernehmen einer Klage nicht anschließen.
Grundlage für den von der FDP beabsichtigten Schritt ist ein Rechtgutachten des renommierten Staats- und Steuerrechtlers Rainer Wernsmann von der Universität Passau, das die Liberalen in Auftrag gegeben hatten. Der Professor kommt zu dem Ergebnis, dass die von der Bundesregierung geplante Ausgestaltung der
CO2-Bepreisung im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) „klar verfassungswidrig“ sei. Er verweist in dem Gutachten auf die frühere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, die die Kernbrennstoffsteuer gekippt hatte. Der zentrale Kritikpunkt im Gutachten: Der Gesetzgeber habe beim CO2-Preis nicht definiert, dass die Nutzung
des Guts Luftreinhaltung mengenmäßig begrenzt sei.
FDP-Politiker Köhler sagte, es sei weiter das Ziel, „dass die Klimaziele so effizient wie möglich eingehalten werden“. Grundsätzlich unterstütze die FDP dabei eine CO2-Bepreisung, allerdings in Form einer Ausweitung des europäischen Emissionshandels auf die Sektoren Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft. Dies habe im vergangenen Jahr auch der Sachverständigenrat der Bundesregierung empfohlen.
BEHG: Kompensation über EEG-Umlage immer noch unklar.
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