Zur Übersicht
Energiebeschaffung

Corona-Krise: Verbrauchsänderungen den Energielieferanten melden.

19. März 2020

Das Coronavirus bestimmt derzeit unser Leben, beruflich und privat. Auch wenn das Thema derzeit vermutlich nicht ganz oben auf der Tagesordnung steht, möchten wir Sie gleichwohl darauf aufmerksam machen, dass Sie gemäß Ihren Strom- und Erdgaslieferverträgen regelmäßig verpflichtet sind, die Lieferanten über Änderungen bei künftigen Abnahmemengen zu informieren.

Sofern Sie aktuell bereits abschätzen können, dass ihr Strom- oder Erdgasverbrauch im Zuge der Corona-Krise bzw. der sich anbahnenden Rezession wesentlich von der vertraglich vereinbarten Verbrauchsmenge abweichen wird, sollten Sie Ihre Energielieferanten kurzfristig darüber informieren – sofern die Lieferanten sich bislang nicht sowieso proaktiv bei Ihnen gemeldet haben. Nur so können Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen und möglichen Pönalen aus dem Weg gehen. Sollten Sie dazu Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.

Suchen Sie nach einem kompetenten Partner, der Ihrem Unternehmen zu mehr energiewirtschaftlicher Effizienz verhilft? Möchten Sie erfahren, wie enplify Sie bei Energiebeschaffung, Energienebenkosten, Green Energy und Energiecontrolling oder eben beim Thema Energiepreisbremsen entlasten kann? Dann lassen Sie uns ins Gespräch kommen. Wir freuen uns auf Sie!